Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Marco Patzelt, tätig unter der Marke STRIQ, Max Ernst Str. 21, 40670 Meerbusch. Du erreichst uns unter marco@striq.de.
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
Art, Umfang, Vergütung und Zeitplan der Leistung stehen im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Ein Vertrag entsteht durch die Annahme des Angebots innerhalb seiner angegebenen Gültigkeit. Eine Anfrage oder Terminbuchung allein begründet keinen kostenpflichtigen Projektauftrag.
3. Leistungen
STRIQ bietet KI-Beratung, Softwareentwicklung, KI-Agenten, Automatisierung sowie Leistungen für Suchmaschinen und KI-Suche an. Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem vereinbarten Projektumfang.
Bei Beratungsleistungen schulden wir die vereinbarte Tätigkeit. Bei einem vereinbarten Werk schulden wir das festgelegte Ergebnis. Betrieb, Wartung, laufende Betreuung und Kosten externer Anbieter sind nur enthalten, soweit dies vereinbart ist.
Suchpositionen, Besucherzahlen und Nennungen in KI-Antworten hängen auch von Dritten ab. Bestimmte Werte sind nur geschuldet, wenn wir diese ausdrücklich zusagen. Unsere Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bleibt bestehen.
4. Mitwirkung und Freigaben
Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er darf nur Inhalte und Daten bereitstellen, zu deren Nutzung und Weitergabe er berechtigt ist. Beide Seiten stimmen erforderliche Prüfungen und Freigaben ab.
Wenn fehlende Mitwirkung den Zeitplan beeinflusst, informieren wir den Auftraggeber. Änderungen am Zeitplan und zusätzliche Leistungen stimmen wir gemeinsam ab.
5. Änderungen am Projekt
Ändert sich der gewünschte Umfang, halten wir die Auswirkungen auf Leistung, Vergütung und Termine vor der zusätzlichen Umsetzung fest. Eine Änderungsanfrage allein beauftragt noch keine kostenpflichtige Mehrleistung.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die Preise und Zahlungsbedingungen des angenommenen Angebots. Das Angebot nennt, ob Umsatzsteuer anfällt und wie sie ausgewiesen wird. Kosten für Modelle, Hosting, Lizenzen oder andere externe Dienste werden vor ihrer Beauftragung vereinbart.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regeln zur Fälligkeit und zum Zahlungsverzug.
7. Übergabe und Abnahme
Wir übergeben vereinbarte Arbeitsergebnisse in der festgelegten Form. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 640 BGB. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis anhand der vereinbarten Anforderungen und teilt festgestellte Mängel mit.
8. Nutzungsrechte
Umfang, Dauer und Art der Nutzungsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Ohne nähere Festlegung erhält der Auftraggeber die Rechte, die der vereinbarte Vertragszweck erfordert. Eine Übergabe von Quellcode wird im Projektumfang geregelt.
Für Bestandteile Dritter, einschließlich quelloffener Software, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Wir weisen auf Bedingungen hin, die für die vereinbarte Nutzung relevant sind. Rechte an bereitgestellten Inhalten des Auftraggebers verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Geschäftsunterlagen, Zugangsdaten und ausdrücklich vertrauliche Informationen vertraulich. Ausgenommen sind rechtmäßig bekannte oder öffentlich verfügbare Informationen sowie gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.
Wenn wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen wir vor dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Zulässige Daten, Zugriffe und externe Dienste werden für das Projekt festgelegt.
10. Mängel und Haftung
Für Mängelansprüche und die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vereinbarte Prüfungen von KI-Ausgaben heben diese Rechte nicht auf.
11. Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Bei Vertragsende stimmen wir die vereinbarte Übergabe sowie den Entzug von Zugängen ab. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.